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   ArbG Hamburg, 29.04.1977 - 10 Ca 638/76   

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ArbG Hamburg, 29.04.1977 - 10 Ca 638/76 (https://dejure.org/1977,3878)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 29.04.1977 - 10 Ca 638/76 (https://dejure.org/1977,3878)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 29. April 1977 - 10 Ca 638/76 (https://dejure.org/1977,3878)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 16.06.1976 - 5 AZR 224/75

    Ausschlußfristen - Fristwahrung durch Erhebung der Kündigungsschutzklage -

    Auszug aus ArbG Hamburg, 29.04.1977 - 10 Ca 638/76
    Für die in BauRTV § 16 geforderte schriftliche und gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Arbeitnehmers wegen Annahmeverzuges des Arbeitgebers genügt die fristgerechte Erhebung der Kündigungsschutzklage; nach rechtskräftiger Beendigung des Kündigungsschutzrechtsstreits muß allerdings der Arbeitnehmer seine Haftungsansprüche innerhalb der in BauRTV § 16 genannten Fristen nochmals schriftlich und durch Klageerhebung konkretisieren, wenn er die Wirkungen des BauRTV § 16 vermeiden will (teilweise abweichend von BAG 1976-06-16 5 AZR 224/75 = AP Nr. 56 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 805/76

    Erhebung der Kündigungsschutzklage zur Einhaltung einer zweitstufigen tariflichen

    Die eindeutige Fassung des Tarifvertrages läßt keine andere Auslegung zu; das entspricht der ständigen Rechtsprechung des BAG zu derartigen Ausschlußklauseln (BAG, SAE 1962, 155 [156]; AP Nr. 31 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG 22, 241 [244 f.] = AP Nr. 43 a.a.O.; AP Nr. 56 a.a.O.; zum Sonderfall der Stufenklage auch AP Nr. 58 a.a.O.; zu der vergleichbaren Problematik bei § 209 BGB vgl. ferner A. und G. Hueck, KSchG, 9. Aufl., § 4 RdNr. 9; Wiedemann-Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 4 RdNr. 348; der gegenteiligen Ansicht des ArbG Hamburg in dem Urteil vom 29.4.1977 - 10 Ca 638/76 - AP Nr. 62 zu § 4 TVG Ausschlußfristen - folgt der Senat nicht).
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